Veröffentlicht am 16.08.2026
Sieben Monate lang, von August 2022 bis März 2023, hatte ein Angreifer unbemerkten Zugriff auf die Website und das Content-Management-System des britischen ACRO Criminal Records Office – jenes Amtes, das unter anderem polizeiliche Führungszeugnisse und internationale Kinderschutznachweise ausstellt. Am 12. August 2026 hat die britische Datenschutzaufsicht ICO (Information Commissioner's Office) das Amt dafür formell gerügt. Die zentrale Erkenntnis für deutsche Website-Betreiber ist unbequem: Der Vorfall gelang nicht wegen eines raffinierten Zero-Day-Angriffs, sondern weil niemand klar zuständig war, kritische Updates einzuspielen – und weil vorhandene Alarme schlicht ignoriert wurden.
Betroffen war das ACRO-Kundenportal, eine Webanwendung auf Basis des CMS Kentico (ein System zur Verwaltung von Website-Inhalten). Laut ICO-Rüge, die auf den 7. August 2026 datiert ist, hielt ein Angreifer im größten der Vorfälle – von der ICO „Group A“ genannt – zwischen dem 5. August 2022 und dem 14. März 2023 unbefugten Zugriff auf diese Website- und CMS-Umgebung.
Am 15. und 16. Februar 2023 wurden Daten für eine mögliche Exfiltration – also den unbefugten Abfluss aus dem Netzwerk – zwischengespeichert. Diese Daten stammten aus Vorgängen zu Führungszeugnissen, Auskunftsersuchen (Subject Access Requests) und internationalen Kinderschutznachweisen. Ob die Daten tatsächlich das Netzwerk verließen, konnte ACRO im Nachhinein nicht mehr feststellen – weil die Protokolldaten (Logs) nicht ausreichend aufbewahrt worden waren. Genau hier liegt eine der schmerzhaftesten Lehren: Ohne verwertbare Logs bleibt im Ernstfall unklar, was gestohlen wurde.
Potenziell betroffen waren bis zu 10.920 Personen. Die Daten umfassten Identitäts-, Finanz-, biometrische und Strafdaten sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten – also hochsensible Informationen. Vorsorglich benachrichtigte ACRO im April 2023 sogar insgesamt 84.048 Personen.
Die ICO stellte Verstöße gegen mehrere Bestimmungen der UK GDPR fest, insbesondere gegen Art. 32 – die Pflicht zu angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.
Wichtig zur Einordnung: Dies ist kein bestätigter neuer Kentico-Exploit. Der forensische Untersuchungsbericht konnte die konkret ausgenutzte Schwachstelle nicht benennen. Die ICO hält es lediglich für „highly likely“ – hochwahrscheinlich –, dass der Erstzugriff über eine ungepatchte Kentico-Schwachstelle erfolgte.
ACRO betrieb die Anwendung von September 2019 bis März 2023 auf Kentico CMS 12.0.0. In diesem gesamten Zeitraum wurde kein einziger der vom Hersteller veröffentlichten kumulativen Sicherheits-Hotfixes eingespielt. Das System lief also über Jahre auf einem veralteten Patchstand.
Als öffentlich dokumentierte, zur eingesetzten Versionslinie passende Referenz nennt das Material CVE-2019-10068. Diese Schwachstelle betrifft Kentico 12.0.x vor Version 12.0.15: Eine fehlerhafte Validierung von Sicherheitsheadern im sogenannten Staging-Service kann bei passender Konfiguration eine nicht authentifizierte Remote-Code-Ausführung (RCE) durch Deserialisierung ermöglichen – vereinfacht: Ein Angreifer kann ohne Anmeldung eigenen Schadcode auf dem Server ausführen. Diese CVE ist im CISA-Katalog bekannter, aktiv ausgenutzter Schwachstellen geführt und wurde in Version 12.0.15 behoben. Achtung: Die ICO nennt diese CVE nicht und konnte nicht bestimmen, welche Kentico-Lücke bei ACRO tatsächlich missbraucht wurde. Die bloße Versionsübereinstimmung beweist keinen Angriff.
Der Vorfall dauerte auch deshalb so lange, weil mehrere organisatorische Kontrollen fehlten:
„ACRO did not clearly define who was responsible for monitoring for required security patches. … ACRO itself did not monitor for required security patches, meaning that there was an absence of oversight for this important security control.“ – ICO-Rüge gegen ACRO
Ein Lichtblick: Die Netzwerksegmentierung – also die Aufteilung des Netzwerks in getrennte Zonen – verhinderte nachweislich, dass der Angreifer sich in Kernpolizeisysteme weiterbewegen konnte. Sie begrenzte den Schaden, beseitigte das Risiko aber nicht.
Direkt betroffen ist ACRO im Vereinigten Königreich. Für deutsche Unternehmen ist die Lehre aber unmittelbar relevant, wenn Sie ein öffentlich erreichbares CMS mit personenbezogenen Daten betreiben. Besonders erhöht ist das Risiko, wenn:
Das Risiko ist nicht allein deshalb hoch, weil eine Website öffentlich sichtbar ist. Entscheidend sind der konkrete Datenbestand, die Angriffsfläche, der Patchstand, die Zugriffsrechte, die Segmentierung und die Reaktionsfähigkeit.
SyncServer.asmx als Prüfansätze. Sichern Sie Beweismittel vor jeder Bereinigung.„The only solution to secure your website is to upgrade to the latest supported version and apply the latest hotfix.“ – Kentico
Der ACRO-Bescheid beruht auf der UK GDPR und ist keine unmittelbare deutsche Rechtsentscheidung. Doch Art. 32 DSGVO verlangt in Deutschland genauso risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen – darunter die fortdauernde Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme (Art. 32 Abs. 1 Buchst. b) und ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Wirksamkeit (Buchst. d). Genau die im ACRO-Fall beanstandeten Punkte – fehlende Zuständigkeiten, ungepatchte Komponenten, fehlende Risikodokumentation, unbehandelte Alarme – sind damit auch für deutsche Betreiber unmittelbare Warnsignale.
Führt ein Webvorfall zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, ist bei voraussichtlichem Risiko die zuständige Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntnis zu informieren. Bei hohem Risiko sind nach Art. 34 DSGVO grundsätzlich auch die Betroffenen zu benachrichtigen. Jede Verletzung ist zu dokumentieren. Für Verstöße gegen Art. 32 sieht Art. 83 Abs. 4 DSGVO einen Höchstrahmen von bis zu 10 Mio. Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das ist kein automatischer Bußgeldbetrag; Sanktionen hängen stets vom Einzelfall ab.
Dass Aufsichtsbehörden bei Website-Vorfällen empfindlich reagieren, zeigt der Vergleichsfall Ticketmaster UK: Am 13. November 2020 verhängte die ICO ein Bußgeld von 1,25 Mio. GBP nach einem Webangriff über eine Drittanbieter-Chatbot-Komponente – potenziell betroffen waren 9,4 Mio. im EWR benachrichtigte Personen. Die Parallele liegt in Drittanbieter- und Website-Risiken sowie in der unzureichenden Reaktion auf Warnhinweise.
Wie ernst die Lage in Deutschland ist, unterstreicht der BSI-Lagebericht 2025: Die Ausnutzung von Schwachstellen in Web-Angriffsflächen stieg gegenüber dem Vorjahr – bereinigt um Sondereffekte – um 38 %, und 80 % der angezeigten Ransomware-Angriffe trafen kleine und mittlere Unternehmen. Das BSI bringt die Lehre auf den Punkt:
„This is why patches are one of the most effective ways to prevent attacks from the internet.“ – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Der ACRO-Fall ist keine Geschichte über einen genialen Hacker, sondern über fehlende Grundlagen: Niemand war klar verantwortlich für Patches, das CMS lief jahrelang ungepatcht, Logs fehlten und Alarme wurden ignoriert. Jeder dieser Punkte ist vermeidbar – und jeder einzelne davon kann bei deutschen KMU genauso vorliegen.
„Organisations must ensure there is clear accountability for identifying, assessing and applying security updates. They must also have effective monitoring in place so that warning signs of cyber-attacks are identified, investigated and acted upon promptly.“ – Jonathan Balmforth, Group Manager – Civil and Cyber Investigations, ICO
Prüfen Sie daher jetzt: Wer ist bei Ihnen nachweislich für CMS-Patches zuständig? Läuft Ihr System auf einer noch unterstützten Version? Und würden Sie einen Alarm Ihrer Sicherheitssoftware überhaupt bemerken und bearbeiten? Wer diese drei Fragen klar beantworten kann, hat die wichtigsten Fehler aus dem ACRO-Fall bereits vermieden.